Finanzonline

1. Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen

Mit 26.2.2003 wurde im Nationalrat beschlossen, dass ab 2003 die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtend elektronisch erfolgen muss (außer es ist dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar). Die physische Abgabe des Formulars U30 wird daher durch eine Online-Übermittlung ersetzt (ähnlich dem Verfahren des elektronischen Lohnzettels). Soferne ich als Ihr Steuerberater die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie bisher vorgenommen haben, ändert dieser Gesetzesbeschluss auch künftig nichts für Sie: die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung wird von uns für Sie durchgeführt (sobald wir von unserem Software-Anbieter die Schnittstelle dazu erhalten – – voraussichtlich im April 2003). Wenn Sie hingegen die Umsatzsteuervoranmeldungen bisher selbst abgegeben haben (keine laufende Buchhaltung von uns), empfehle ich die Anmeldung zum FinanzOnline wie unten angeführt.

2. Anmeldung zu FinanzOnline:

Seit dem 20.1.2003 kann man sich zu FinanzOnline auf der Homepage des BMF unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon registrieren lassen und so die Umsatzsteuervoranmeldungen online übermitteln (weiters haben Sie mit FinanzOnline aber auch die Möglichkeit, Einsicht in das eigene Steuerkonto zu nehmen, selbst einen Rückzahlungsantrag oder eine Verrechnungsanweisung für ein Steuerguthaben zu stellen oder sich die Gültigkeit einer UID-Nummer per Internet bestätigen zu lassen).

Während sich Privatpersonen relativ einfach direkt elektronisch anmelden können (uner https://finanzonline.bmf.gv.at/fon), ist das für Unternehmer etwas aufwendiger. Der Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer) muss nämlich entweder beim Finanzamt persönlich die Unterlagen abgeben (vollständig ausgefülltes Anmeldeformular „FON1“ zum Download verfügbar unter https://formulare.bmf.gv.at/Service/Formulare/Inter-Steuern/pdfs/9999/fon1.pdf, Nachweis der

gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis, wie z.B. Firmenbuchauszug sowie Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder aber einen Mitarbeiter mit einer beglaubigten Spezialvollmacht dazu bevollmächtigen. Bei erfolgreicher Anmeldung wird vom Finanzamt eine Teilnehmeridentifikation (TID), Benutzeridentifikation (BENID) und Start-Pin vergeben, wobei diese Zutrittsberechtigungen entweder persönlich übergeben oder mit Rsa-Brief zugestellt werden.

Der Antragsteller kann dann ins FinanzOnline einsteigen und selbst Berechtigungen an weitere Mitarbeiter des Unternehmens ausgeben, wobei jeder Mitarbeiter eine eigene Benutzeridentifikation und PIN erhält. Die Einräumung von Berechtigungen sollte nur an geschulte und vertrauenswürdige Mitarbeiter erfolgen, da insbesondere auch Rückzahlungsanträge über FinanzOnline gestellt werden können.

3. vereinfachte Anmeldung durch Wirtschaftstreuhänder bis Ende Mai 2003:

Davon abweichend kann die Anmeldung in einer Übergangsfrist bis Ende Mai 2003 durch einen Wirtschaftstreuhänder erfolgen. Dazu ist zwar auch eine Spezialvollmacht erforderlich, allerdings muss die Unterschrift nicht beglaubigt sein.

Damit ich als Wirtschaftstreuhänder für Sie die Anmeldung vornehmen kann (und Sie somit nicht persönlich zum Finanzamt fahren müssen bzw. ein von Ihnen dazu bevollmächtigter Mitarbeiter eine beglaubigte Spezialvollmacht benötigt), ist folgende Vorgangsweise erforderlich:

  • Sie füllen das Anmeldeformular für FinanzOnline (FON1) aus und unterschreiben es eigenhändig bzw. zeichnen es firmenmäßig. Das Formular finden Sie unter: https://formulare.bmf.gv.at/Service/Formulare/Inter-Steuern/pdfs/9999/fon1.pdf)
  • Sie stellen mir eine Spezialvollmacht zur Anmeldung zu FinanzOnline aus (siehe Beilage zu diesem Informationsblatt)
  • Ich nehme für Sie die Anmeldung persönlich am Finanzamt vor (ist nicht auf dem Postweg möglich)
  • Das Finanzamt händigt mir Ihre Zugangskennungen (TID, BenID, Start-Pin) nicht aus sondern veranlasst die Zusendung an Sie mit Rsa-Brief.
  • Diese vereinfachte Vorgehensweise ist befristet bis Ende Mai 2003

Wenn ich für Sie diese vereinfachte Anmeldung durchführen soll, ersuche ich Sie, die beiliegende Spezialvollmacht sowie das Anmeldeformular FON1 auszufüllen und firmenmäßig unterfertigt an mich zu senden bzw. einem meiner Mitarbeiter mitzuteilen, dass wir die Formulare für Sie ausfüllen und Ihnen zur Unterfertigung zukommen lassen sollen. Die Spezialvollmacht und das Anmeldeformular sind gesondert für jede Steuernummer, für die Zugangskennungen gewünscht werden, auszufüllen.

Die Spezialvollmacht kann unter folgenden Link heruntergeladen werden